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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Beziehung zwischen athoplan GmbH und ihren Kunden. Die vorliegenden AGB bilden einen integrierten von Kunden anerkannten Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages zwischen den Kunden und der athoplan GmbH. Abänderungen oder Aufhebungen der Regelungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

1. Angebot

1.1 Ein Angebot der athoplan GmbH ist während 30 Tagen verbindlich, ab Angebotsdatum gerechnet.

1.2 Zeichnungen, Skizzen sowie Muster bleiben in jedem Fall Eigentum der athoplan GmbH und dürfen nicht vervielfältigt oder anderweitig verwertet werden. Kommt kein Auftrag zustande müssen die Unterlagen zurückgegeben werden.

1.3 Konstruktions- und Materialänderungen bei Weiterentwicklung der Produkte und der Produktionstechnik nach Vertragsabschluss bleiben vorbehalten.

2. Auftragsbedingungen

2.1 Die Auftragsbestätigungen und Verträge sowie sämtliche Vertragsänderungen haben schriftlich zu erfolgen. 

2.2 Vom Kunden visierte Ausführungspläne, Ausführungsbeschriebe oder Auftragsbestätigungen sind verbindlich. Nachträgliche Änderungswünsche können nur unter Kostenfolge berücksichtigt werden.

2.3 Die notwendigen Unterlagen zur Ausführung auf den vereinbarten Termin sind vom Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die vereinbarten Lieferfristen sind erst verbindlich, wenn der Auftraggeber alle erforderlichen Angaben gemacht und die Ausführungspläne, Ausführungsbeschriebe oder Auftragsbestätigungen unterzeichnet retourniert hat.

2.4 Verspätete Angaben zur Ausführung können entsprechende Terminverschiebungen zur Folge haben, die der Auftraggeber zu verantworten hat.

2.5 Bauverzögerungen sind vom Auftraggeber frühzeitig schriftlich zu melden. Bei Terminverschiebungen infolge Bauverzögerung behalten wir uns vor, die Montage der bestellten Ware dem neuen Termin anzupassen. Sollten durch die Bauverzögerung Mehrkosten (z.B. Lagerhaltung, Teuerung etc.) entstehen, so gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

2.6 Abgegebene Muster vermitteln lediglich ein Bild der Ausführung und sind nur als Typenmuster zu betrachten.

3. Preise

3.1 An Offertpreise ist die athoplan GmbH längstens während 30 Tagen gebunden.

3.2 Preise in der Auftragsbestätigung sind fest, soweit der Warenbezug innert sechs Monaten erfolgt.

3.3 Regiearbeiten werden nach einem Stundenansatz von 125.00SFr verrechnet

3.4 Ist die Mehrwertsteuer nicht separat ausgewiesen, so verstehen sich die Preise exkl. Mehrwertsteuer

4. Lieferung

4.1 Mit Montage: Lieferung bis zur Baustelle/Domizil, abladen, verteilen und montieren.

4.2 Ohne Montage: Lieferung bis zur Baustelle/Domizil, ohne Ablad und Verteilung.

4.3 Lieferungen ab Werk erfolgen auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.

4.4 Lieferungen ab Magazin oder Lager: Auflad und Ablad sowie Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

4.5 Kann entgegen der Offerte und der Vereinbarung lediglich eine Teillieferung erfolgen, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu bezahlen, sofern nicht die athoplan GmbH die Verantwortung für die Teillieferung trägt.

4.6 Die Lieferfristen und Fertigstellungstermine gelten vorbehältlich unvorhergesehener Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, politische Wirren oder Streiks.

4.7 Terminverschiebungen infolge verspäteten Eintreffens der Zulieferungen von Unterlieferanten bleiben vorbehalten.

4.8 Die Vollständigkeit der Lieferung muss vom Kunden sofort geprüft werden. Die Reklamationsfrist richtet sich gemäss Ziff.8

4.9 Nach Ablieferung der Ware gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.

5. Montagebedingungen

5.1 Die Zufahrt zur Baustelle sowie der Zugang zur Küche/Bad etc. sind zu gewährleisten, ansonsten der Auftraggeber die zusätzlichen Transportkosten zu tragen hat. Die Treppenhäuser müssen gut begehbar und frei von anderen abgestellten Gegenständen sein.

5.2 Als Lagerplatz ist ein geeigneter, abschliessbarer Raum pro Baueinheit zur Verfügung zu stellen. Über die Eignung entscheidet der Lieferant.

5.3 Bauseitige Arbeiten sind genau nach unseren Angaben und Zeichnungen so rechtzeitig auszuführen, dass die Montage ohne Verzug erfolgen kann.

5.4 Bei Beginn der Montagearbeiten müssen bauseits alle Bedingungen für eine einwandfreie Montage erfüllt sein:

-  trockene fertiggestellte Wände und Decken / -  Fenster angeschlagen

-  Unterlagsböden bzw. Steinplattenböden verlegt, ausgefugt, begehbar und trocken

-  Elektrische und sanitäre Anschlüsse gemäss Angaben oder Ausführungsplänen der athoplan GmbH

-  Abluftanschluss für den Dunstabzug

- der Strom ist kostenlos zur Verfügung zu stellen.

5.5 Werden Arbeitsplatten nicht durch athoplan GmbH verkauft und montiert, muss bauseits dafür gesorgt sein, dass Spülbecken, Kochfelder und andere Einbaugeräte fachgerecht eingebaut werden. Erfolgt der Einbau durch athoplan GmbH, wird dies separat in Rechnung gestellt.

5.6 Werden die Bedingungen bauseits für eine fachgemässe Montage nicht erfüllt, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten für Mehrarbeit, Wartefristen, zusätzliche Spesen etc.

5.7 Nicht zu den Aufgaben des Küchenbauers gehören:

- sämtliche Maurer, Spitz- und Zuputzarbeiten, sowie Silikonfugen und Abänderungen am Bau

- Anschluss der Geräte an das Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerk

- Alle Arbeiten, die in der Offerte nicht genannt sind.

6. Bedingungen über schallhemmende Montage

6.1 Schallhemmende Montagen werden nach Richtlinien des Küchen-Verbandes Schweiz oder durch gleichwertige Lösungen ausgeführt. Die Mehrkosten dafür werden im Angebot/Auftrag definiert.

6.2 Erhöhte Anforderung nach SIA Norm 181 «Schallschutz im Hochbau» bedeutet nicht zwingend eine schallhemmende Montage. Diese muss in jedem Fall ausdrücklich vereinbart werden.

7. Abnahme des Werkes

7.1 Nach Beendigung der Montagearbeiten ist die Arbeit vom Auftraggeber am gleichen Tag auf Qualität und Vollständigkeit zu prüfen. Auf Wunsch wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Spätere Reklamationen können nicht mehr als Garantieleistung berücksichtig werden.

7.2 Ist der Auftraggeber bei Beendigung der Montagearbeiten nicht anwesend und schickt er auch keinen Vertreter für die Abnahme, wird die vorbehaltlose Abnahme der Montage angenommen.

7.3 Beschädigungen und Diebstähle, welche nach erfolgter Abnahme erfolgen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

8. Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt

8.1 Zahlungsmodus (sofern nichts anderes vereinbart): 1/3 der Auftragssumme bei Auftragserteilung / 1/3 der Auftragssumme bei Lieferung / Restbetrag nach Schlussrechnung

8.2 Alle Rechnungen sind in 30 Tagen fällig ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes Vermerkt

8.3 Rechnungen, die vom Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen beanstandet werden, gelten als anerkannt und genehmigt.

8.4 Für nicht vertragsgemäss geleistete Zahlungen wird ein Verzugszins von 8% auf die fällige Summe berechnet und Mahnspesen von 50,00 SFr / Mahnung

8.5 Die Berufung auf Mängel entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen.

8.6 Sind die Akontozahlungen bis zum vereinbarten Montagetermin nicht geleistet, hat dies den Lieferstopp zur Folge. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

8.7 Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben sämtliche gelieferten Gegenstände Eigentum der athoplan GmbH. Die athoplan GmbH ist berechtigt, die gelieferten Gegenstände bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung abzuholen.

9. Garantie / Gewährleistung

9.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Lieferung zu prüfen. Unvollständige Lieferung, Transportschäden und Mängel müssen vom Kunden innerhalb von 5 Tagen seit Lieferung an athoplan GmbH gemeldet werden und sind vom Kunden nachzuweisen.

9.2 Mängel, die nicht sofort erkennbar sind, müssen sofort nach der Feststellung an athoplan GmbH gemeldet werden. Spätestens aber innerhalb der Garantiefrist. Nach Ablauf der Garantiefrist wird jede Haftung abgelehnt.

9.3 Garantiefristen beginnen nach Inbetriebnahme oder mit dem Datum der Abnahme

-  5 Jahre für Einbau- und Küchenmöbel  

-  für die Apparate gelten die einschlägigen Garantiebestimmungen der Apparatehersteller.

9.4 Die Kosten/Prämien für Baugarantiescheine gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9.5 Ausgeschlossen von der Garantieleistung sind:

-  Mängel infolge zu hoher Luftfeuchtigkeit oder übermässigem Heizen

-  Mängel infolge unsachgemässer oder grobfahrlässiger Behandlung der Möbel und Apparate.

10. Rücktritt

10.1 Bei einem Rücktritt aus einem Vertrag (mündlich oder schriftlich) werden min. 10% der Auftragssumme für die Umtriebe verrechnet. Schon bestellte Apparate und Materialien werden im vollem Umfang verrechnet.

11. Änderungen der AGB

11.1 athoplan Gmbh behält sich vor Änderungen der AGB jederzeit vorzunehmen. Die AGB ist auf der Homepage aufgeschaltet und gelten innert Monatsfrist als genehmigt

12. Allgemeine rechtliche Vereinbarungen

12.1 Soweit nicht gesetzliche Bestimmungen Vorrang haben, gilt die folgende Rangfolge der vertraglichen Grundlagen:

a) Der individuelle Vertrag zwischen dem Auftraggeber und athoplan GmbH  

b) Die vorliegende AGB

c) SIA Normen (soweit anwendbar)

d) Die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrecht

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbaren die Parteien Arlesheim

 

Oktober 2024/AGB

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